„Dorfputz“ |
Auch Zuschüsse für private Bauten |
Bis zu 60 000 Euro Fördermittel bei
denkmalgeschützten Anwesen |
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Issigau – Die privaten Anwesen mit
ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten prägen das
Erscheinungsbild eines Dorfes. Deshalb beschränkt sich die
Dorferneuerung nicht nur auf öffentliche Bereiche. Schließlich
verhindern Investitionen privater Bauherren in leer stehende
Bausubstanz und in die Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer
Häuser, dass die Ortskerne aussterben. |
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Aus diesem Grund bietet das
Dorfentwicklungsprogramm investitionsbereiten Haus- und
Hofbesitzern finanzielle Unterstützung an. So auch in Issigau,
denn mit der Einleitung des Verfahrens können nun endlich
geplante private Maßnahmen in Angriff genommen werden. Im Zuge
der Gründung der Teilnehmergesellschaft (siehe oben stehenden
Artikel) erläuterte Kurt Lohwasser, der für den Landkreis Hof
Ansprechpartner des Amts für Ländliche Entwicklung Oberfranken,
die Ziele und die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen für
private Maßnahmen im Zuge der Dorferneuerung. Wie er ausführte,
werden dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie die
dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von
ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
gefördert. Der Regelfördersatz betrage dabei 20 Prozent der
Nettokosten, höchstens 30 Prozent, maximal 30 000 Euro je
Anwesen. |
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Zusätzlich zum Anwesen könne für die
dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen noch ein
Förderantrag gestellt werden. Auch hier greife die Förderhöhe
von 20 Prozent, höchsten 30 Prozent der Nettokosten und maximal
5000 Euro pro Anwesen. |
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Ein höherer Regelsatz greift laut
Lohwasser bei ortsplanerisch, kulturhistorisch und
denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden. Hier liege der
Regelfördersatz bei 30 Prozent der Nettokosten, höchstens 60
Prozent und maximal 60 000 Euro je Anwesen. |
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Lohwasser wies darauf hin, dass die
privaten Maßnahmen nur gefördert werden, wenn diese im
Verfahrens- beziehungsweise Fördergebiet liegen. Eindringlich
warnte der Referent davor, mit der Baumaßnahme zu beginnen,
bevor die Zustimmung vom Amt für Ländliche Entwicklung vorliegt.
Selbst der Auftrag an eine Firma sei schon Baubeginn, warnte der
Referent eindringlich. Die Ausführung der Maßnahme sollte
innerhalb von drei Jahren beendet sein. |
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Lohwasser fügte aber an, dass eine
Verlängerung schriftlich beantragt werden könne, was keinerlei
Probleme nach sich ziehen wird. Auch Kostenmehrungen oder
Abweichungen von der Bauausführung seien unverzüglich
mitzuteilen. |
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Die zeitliche Bindung des
Zuwendungszweckes ende zwölf Jahre nach Fertigstellung der
Maßnahme. Sollte jemand nach sechs oder acht Jahren die
geförderten baulichen Maßnahmen verändern oder abreisen, müssten
auch die Zuschüsse zurückgezahlt werden, erklärte Lohwasser.
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Maßnahmen unter 1000 Euro seien nicht
förderfähig. Sollte jemand Baumaßnahmen in Eigenleistung
erbringen, werde dies nicht bezuschusst, wohl aber das Material.
Private Bauherren erhielten im Rahmen der Dorferneuerung zudem
kostenlos Vorschläge von Experten und Skizzen von Architekten
zur Gestaltung von Gebäuden, Fassaden, Hofflächen und Gärten.
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Ein „Knackpunkt“ in Issigau ist nach
Worten des Referenten die typische Plattenverkleidung der 60er-
und 70er- Jahre. Hier fließen im Regelfall nur Zuschüsse, wenn
die Platten entfernt werden, zumindest an der Sichtseite des
Hauses. Abschließend bat Kurt Lohwasser die Issigauer, keine
Scheu an den Tag zu legen, was die Förderanträge angehe. Ein
Anruf genüge, um auftretende Fragen schnell zu klären. |
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