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              „Dorfputz“ | 
          
          
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              Auch Zuschüsse für private Bauten | 
          
          
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              Bis zu 60 000 Euro Fördermittel bei 
				denkmalgeschützten Anwesen  | 
          
          
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              Issigau – Die privaten Anwesen mit 
				ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten prägen das 
				Erscheinungsbild eines Dorfes. Deshalb beschränkt sich die 
				Dorferneuerung nicht nur auf öffentliche Bereiche. Schließlich 
				verhindern Investitionen privater Bauherren in leer stehende 
				Bausubstanz und in die Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer 
				Häuser, dass die Ortskerne aussterben.   | 
          
          
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              Aus diesem Grund bietet das 
				Dorfentwicklungsprogramm investitionsbereiten Haus- und 
				Hofbesitzern finanzielle Unterstützung an. So auch in Issigau, 
				denn mit der Einleitung des Verfahrens können nun endlich 
				geplante private Maßnahmen in Angriff genommen werden. Im Zuge 
				der Gründung der Teilnehmergesellschaft (siehe oben stehenden 
				Artikel) erläuterte Kurt Lohwasser, der für den Landkreis Hof 
				Ansprechpartner des Amts für Ländliche Entwicklung Oberfranken, 
				die Ziele und die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen für 
				private Maßnahmen im Zuge der Dorferneuerung. Wie er ausführte, 
				werden dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie die 
				dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von 
				ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden 
				gefördert. Der Regelfördersatz betrage dabei 20 Prozent der 
				Nettokosten, höchstens 30 Prozent, maximal 30 000 Euro je 
				Anwesen.   | 
          
          
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              Zusätzlich zum Anwesen könne für die 
				dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen noch ein 
				Förderantrag gestellt werden. Auch hier greife die Förderhöhe 
				von 20 Prozent, höchsten 30 Prozent der Nettokosten und maximal 
				5000 Euro pro Anwesen.   | 
          
          
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              Ein höherer Regelsatz greift laut 
				Lohwasser bei ortsplanerisch, kulturhistorisch und 
				denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden. Hier liege der 
				Regelfördersatz bei 30 Prozent der Nettokosten, höchstens 60 
				Prozent und maximal 60 000 Euro je Anwesen.  | 
          
          
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              Lohwasser wies darauf hin, dass die 
				privaten Maßnahmen nur gefördert werden, wenn diese im 
				Verfahrens- beziehungsweise Fördergebiet liegen. Eindringlich 
				warnte der Referent davor, mit der Baumaßnahme zu beginnen, 
				bevor die Zustimmung vom Amt für Ländliche Entwicklung vorliegt. 
				Selbst der Auftrag an eine Firma sei schon Baubeginn, warnte der 
				Referent eindringlich. Die Ausführung der Maßnahme sollte 
				innerhalb von drei Jahren beendet sein.   | 
          
          
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              Lohwasser fügte aber an, dass eine 
				Verlängerung schriftlich beantragt werden könne, was keinerlei 
				Probleme nach sich ziehen wird. Auch Kostenmehrungen oder 
				Abweichungen von der Bauausführung seien unverzüglich 
				mitzuteilen.   | 
          
          
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              Die zeitliche Bindung des 
				Zuwendungszweckes ende zwölf Jahre nach Fertigstellung der 
				Maßnahme. Sollte jemand nach sechs oder acht Jahren die 
				geförderten baulichen Maßnahmen verändern oder abreisen, müssten 
				auch die Zuschüsse zurückgezahlt werden, erklärte Lohwasser.
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              Maßnahmen unter 1000 Euro seien nicht 
				förderfähig. Sollte jemand Baumaßnahmen in Eigenleistung 
				erbringen, werde dies nicht bezuschusst, wohl aber das Material. 
				Private Bauherren erhielten im Rahmen der Dorferneuerung zudem 
				kostenlos Vorschläge von Experten und Skizzen von Architekten 
				zur Gestaltung von Gebäuden, Fassaden, Hofflächen und Gärten.
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              Ein „Knackpunkt“ in Issigau ist nach 
				Worten des Referenten die typische Plattenverkleidung der 60er- 
				und 70er- Jahre. Hier fließen im Regelfall nur Zuschüsse, wenn 
				die Platten entfernt werden, zumindest an der Sichtseite des 
				Hauses. Abschließend bat Kurt Lohwasser die Issigauer, keine 
				Scheu an den Tag zu legen, was die Förderanträge angehe. Ein 
				Anruf genüge, um auftretende Fragen schnell zu klären.  | 
          
          
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