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Satzung

§ 8

Der Vereinsausschuss

 

 

(1)

Der Vereinsausschuss besteht aus

a)

den Mitgliedern des Vorstandes

b)

dem Turnwart

c)

den Abteilungsleitern der im Verein bestehenden Abteilungen

d)

fünf von der Mitgliederversammlung zu wählenden Beisitzern

(2)

Der Vereinsausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen, ansonsten nach Bedarf oder wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden, im Falle dessen Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied einberufen und geleitet.

 

(3)

Der Vereinsausschuss berät den Vorstand. Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Satzung. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben übertragen.

 

(4)

Die fünf Beisitzer werden durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.