§
8 |
Der
Vereinsausschuss |
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(1) |
Der
Vereinsausschuss besteht aus |
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a) |
den
Mitgliedern des Vorstandes |
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b) |
dem
Turnwart |
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c) |
den
Abteilungsleitern der im Verein bestehenden Abteilungen |
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d) |
fünf von
der Mitgliederversammlung zu wählenden Beisitzern |
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(2) |
Der Vereinsausschuss tritt mindestens
zweimal im Jahr zusammen, ansonsten nach Bedarf oder wenn ein
Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen werden durch
den Vorsitzenden, im Falle dessen Verhinderung durch ein anderes
Vorstandsmitglied einberufen und geleitet. |
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(3) |
Der Vereinsausschuss berät den Vorstand.
Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Satzung. Durch Beschluss kann
die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben übertragen. |
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(4) |
Die fünf Beisitzer werden durch den
Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren
gewählt. |
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